Handwerkerbonus

Käufer und Wohnungsinteressenten, aufgepasst!

Wir haben großartige Neuigkeiten für alle, die ihr Zuhause gestalten oder renovieren möchten. Ein neuer Handwerkerbonus, Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung, bietet finanzielle Unterstützung für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.

Ab dem 1. März 2024 können Sie eine Förderung beantragen, die Ihnen einen Zuschuss von mindestens 50 Euro bis zu maximal 2.000 Euro pro Person für das Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person für das Jahr 2025 gewährt. Diese Förderung entspricht 20 % der reinen Arbeitsleistung und gilt für Handwerkerleistungen mit einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu maximal 10.000 Euro.

Was genau wird gefördert?

  • Der Handwerkerbonus unterstützt Arbeitsleistungen von Handwerkern in Ihrem Zuhause, sei es das Ausmalen, der Kücheneinbau, das Fliesenlegen und vieles mehr.
  • Auch Arbeiten im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Wohnraumschaffung können gefördert werden.
  • Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich die Kalenderjahre 2024 und 2025, mit einer Gesamtfördersumme von 300 Millionen Euro.
  • Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.

Nutzen Sie diese großartige Gelegenheit, Ihr Zuhause zu verschönern und zu renovieren, und profitieren Sie von staatlicher Unterstützung.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen und alle Fragen rund um den Handwerkerbonus zu beantworten.

Außerdem gibt es auf der Homepage vom Bundesministerium weitere Informationen.

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